Deutschland
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Nein, das macht der Zulassungsausschuss, in dem Ärzte und Krankenkassen sitzen. Der Zulassungsausschuss ist ein unabhängiges Gremium der Selbstverwaltung.
Nein,die Bedarfsplanung wird durch die KVen erstellt. Der Zulassungsausschuss regelt nur die Vergabe.
(§12 Abs. 1 Arzt ZV)
Und im Zulassungsausschuss sitzen Ärzte und Krankenkassenvertreter. Keine Psychotherapeuten. Es ist schon extrem perfide, dass die Bedarfsprüfung von Menschen gemacht wird, die von einer neutralen oder knappen Bedarfslage mehr profitieren als von guter Versorgung.