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Keins davon erfoderlich. Weder nach den Maßstäben von § 25 TDDDG noch Art. 6 DSGVO. Verarbeitungszwecke auf der ersten Ebene unklar. Das wissen die. Wurden ihnen bestimmt mehrfach intern und extern aufs Brot geschmiert.
D., der sich trotzdem weiter jeden Tag abstrampelt, in seiner kleinen Welt die Vorschriften standardmäßig einhalten zu lassen. Nicht wegen drohendem Bußgeld, Notbremse der Aufsichtsbehörde oder Schadenersatz. Sondern weil man das eben so macht.
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An den dachte ich auch. Lässt sich auf kürzere Zeiträume einstellen, so dass nach z. B. 6 Stunden Nichtnutzung nachts eine PIN nötig wird.
D., der nicht glaubt, dass die ähnlichen Anwendungsfälle im Gesetz bestimmt genug formuliert sind, um in jeder Situation zwangsweises Entsperren zu rechtfertigen. Darin ging es s. E. (seines Erachtens) nur um vergleichbare Vorgänge, die in Richtung Identitätsfeststellung, Spurenabgleich usw. gehen.