this post was submitted on 18 Sep 2023
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Arbeitsleben

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Hier könnt ihr über alles diskutieren, was das berufliche Leben betrifft.

Nehme ich den Job als Tierpfleger in Ulm an oder doch lieber den als Förster in Lüneburg? Wie ist mein Arbeitszeugnis zu verstehen? Wie gehe ich mit dem nervigen Kollegen (m/w/d) aus der Buchhaltung um? Ist der Obstkorb, den es jeden Mittwoch zum Kickerturnier nach 18 Uhr gibt, wirklich Benefit genug?

founded 1 year ago
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Hallo zusammen, ich hoffe Arbeitsleben ist trotzdem richtig. Vermutlich tummeln sich hier auch einige, die schon einmal ausgebildet haben und vielleicht mehr wissen.

Meine Situation: Ich bin seit 2015 selbständig. Meist alleine, mal mit Werkstudenten oder damals 450 € Kräften. Jetzt wieder alleine. Jetzt ist der Sohn eines Bekannten gekommen und möchte gerne bei mir eine Ausbildung machen. Ich würde ihn auch gerne ausbilden.

Nun habe ich mit der zuständigen Person bei der IHK gesprochen und alles würde passen nur die Anzahl der Mitarbeiter nicht. Auf der IHK Seite heißt es:

die Zahl der Fachkräfte in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Auszubildenden steht. Als angemessen gilt in der Regel eine bis zwei Fachkräfte = ein/e Auszubildende/r,[..]

Nun wurde mir gesagt, ich brauche mindestens eben einen Mitarbeiter, weil ich als Inhaber zähle wohl nicht. Und ich hatte die Person an der Leitung, die das entscheidet und nicht irgendjemanden aus der Telefonzentrale. Finde ich aber komisch formuliert dann.

  1. Frage: Hat da jemand eine Idee, wies vielleicht doch geht?

  2. Frage: Ich könnte jetzt eine Person Vollzeit anstellen und Praktikumsbetrieb werden (oder muss die auch X-Tage im Betrieb sein?). Und was passiert im hypothetischen Fall, dass die Person dann kündigt? Sie werden mir ja dann nicht den Azubi wegnehmen?

Falls jemand denkt, ruf halt nochmal an und frage: Ich möchte mir halt mit meinen Überlegungen nichts verbauen. Und hoffe aufs Schwarmwissen. Danke.

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[–] iamkindasomeone@feddit.de 4 points 1 year ago

Ich würde das noch einmal prüfen lassen. Meiner Ansicht hat dich die Person von der IHK falsch beraten. Ich kenne die Reglung nicht, dass der Inhaber nicht zählt. Wahrscheinlich geht es da um die Einteilung, ob du als Inhaber gleichzeitig ausreichend Zeit hast, um deinen Azubi genug zu unterstützen. Wenn man sich diese Tabelle ansieht, dann sieht man, dass rund 1/5 der Einzelunternehmungen selbst ausgebildet haben. Es kann also nicht gänzlich unmöglich sein.