this post was submitted on 25 Jun 2023
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

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Der NDR hat ein Video ausgestrahlt, das unverpixelte Jugendamtsmitarbeiter zeigt, die den Sohn von Frau A. abholen. Nun soll Frau A. Strafe zahlen.

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[–] anteaters@feddit.de 38 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (1 children)

Hätte die Beschuldigte bereits die Gesichter verpixeln müssen? Oder ist da doch der Sender in der Verantwortung, der die Bilder ja letzten Endes unverpixelt veröffentlicht hat?

[–] klingelstreich@feddit.de 22 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (1 children)

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden

Die Beschuldigte hat die Bilder doch gar nicht verbreitet oder veröffentlicht, das hat der NDR getan. Ich werde aus dem Artikel auch nicht schlau.

[–] Heringssalat@feddit.de 26 points 1 year ago (1 children)

Sie hat sie doch schon verbreitet indem sie die Bilder dem NDR gegeben hat (wenn sie das gemacht hat).
Das ist nicht mehr Privatgebrauch.

Wobei ja laut dem Anwalt im Text das gilt:

„Die Weitergabe von Bildnissen ist zwischen Personen, wo ein Vertrauensverhältnis besteht, nicht strafbar“, sagt er. Zwischen einem Journalisten und seinem Informanten bestehe ein solches Verhältnis, „wenigstens dann, wenn dieser Journalist Materialien von seinem Informanten erhält“.

Vielleicht geht das ja in der nächsten Instanz durch.

[–] anteaters@feddit.de 18 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (1 children)

So hätte ich das auch gedacht. Wenn ich dem NDR Bildmaterial gebe erwarte ich von denen schlau genug zu sein das im rechtlich korrekten Rahmen zu verwenden ohne mich dabei in die Pfanne zu hauen.

[–] DrM@feddit.de 9 points 1 year ago

Außerdem ist es auch eine Zumutung von jeder Privatperson zu verlangen, dass sie sich mit Videobearbeitung und dem Recht bei der Veröffentlichung gut genug auskennen. Das ist alles Tagesgeschäft des Senders, die sollten auch die Einzigen sein die bei so etwas belangt werden.

[–] Sibbo@sopuli.xyz 21 points 1 year ago (1 children)

Geht anscheinend in eine höhere Instanz. Ist schon seltsam, dass das Amtsgericht hier Menschen erschweren möchte, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, wenn Sie mit dem Vorgehen des Staats nicht einverstanden sind.

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[–] great_meh@discuss.tchncs.de 12 points 1 year ago (3 children)

Die Aufnahme zeigt auch die öffentlich zugängliche Straße außerhalb des Grundstücks. Soweit ich weiß ist das auch nicht erlaubt

[–] bionade24@kbin.social 4 points 1 year ago (5 children)

Wenn die überwachte Zone klar gekennzeichnet ist, dann schon. Nur halt heimlich nicht und auch nicht zur Weitergabe ans Fersehen.

[–] mate_classic@feddit.de 1 points 1 year ago (1 children)

Ich weiß nicht. Heißt das nicht, ich kann mit Kreide einen Halbkreis auf die Straße vor meinem Haus malen und die dann überwachen?

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