Das klingt so als hätte da vorher jemand anderes massiv übertrieben.
Cannabis
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Den Ewiggestrigen scheint mittlerweile nichts mehr zu dämlich, nur damit ja alles so bleibt wie es schon immer war.
Das die Leute trotzdem konsumieren und Cannabis an jeder Straßenecke auch für Jugendliche zu bekommen ist? Egal!
Das die Leute jetzt den Schwarzmarkt bedienen? Egal!
Das das Cannabis vom Schwarzmarkt, das die Konsumenten im Moment konsumieren, ungesünder als nötig ist? Völlig egal!
Neben Alkohol ist Cannabis die weltweit am meisten verbreitete Rauschdroge. Ergebnisse des Suchtmonitoring 2014 zeigten, dass fast ein Drittel der Schweizer Bevölkerung ab 15 Jahre schon Erfahrung mit Cannabis hat. Die Verfügbarkeit von Cannabis auf dem illegalen Markt in der Schweiz ist gross. Die Qualität von Marihuana und Haschisch variiert im Wirkstoffgehalt, jedoch wurde in Einzelfällen über den Zusatz von Substanzen berichtet, die das Gewicht des Materials erhöhen (Streckmittel). Bei der Durchsuchung von illegalen Indoor-Anlagen, die auch in der Schweiz immer wieder entdeckt werden, werden oft Pestizide in grösseren Mengen aufgefunden. Dies legt den Verdacht nahe, dass Cannabis auf dem illegalen Markt durch Verunreinigungen wie Pestizide, Streckmittel, und Verschnittstoffe kontaminiert sein könnte. Wir haben 151 verschiedene Cannabisasservate aus polizeilichen Sicherstellungen auf Pestizide und auf das Vorhandensein von anorganischen Substanzen sowie weitere Streckmittel oder Verschnittstoffe untersucht. Unsere Untersuchungen zeigten in 12 Hanfproben Rückstände von Fungiziden und Insektiziden. Auf ihre mikrobiologische Qualität wurden 12 Hanfproben untersucht. Davon erfüllte nur eine Probe die Anforderung zur Verwendung als pharmazeutische Zubereitung. In den übrigen Cannabismaterialien wurden erhöhte Werte für Schimmelpilzsporen, Verderbniserreger und ein erhöhter Gehalt an Bakterien festgestellt. Im Vergleich zu als „Biohanf“ deklarierten Proben ergab die Analyse in einigen Asservaten erhöhte Werte für Chrom, Cer, Cobalt, Bismut und Aluminium. Die Studie1 konnte zeigen, dass in den meisten der untersuchten Cannabisprodukte aus polizeilichen Sicherstellungen Pflanzenschutzmittel, mikrobiologische Verunreinigungen (Pilze/Sporen, Bakterien) und andere Kontaminationen enthalten sind. Dies führt zu einem bisher wenig beachteten zusätzlichen gesundheitlichen Risiko beim Cannabiskonsum.
Das man obiges Problem durch den Eigenanbau lösen und somit die Gesundheit der Bürger schützen kann? Who cares!
Eigentlich hatten wir uns entschieden, dass es Quatsch ist Leute für sowas zu bestrafen, aber weil das nun ein wenig mehr Arbeit für unsere armen Juristen ist, lassen wir die Leute lieber im Knast.
Die Politik versucht uns ja gerne zu verklickern alle Entscheidungen seien fakten-basiert. Am CanG sieht man doch beispielhaft dass sie uns alle einfach nur für Trottel halten. Absolutes Trauerspiel im Neuland des Stillstandes.
Wobei man anmerken muss, dass es bei der Amnestie auch nur um Straftaten geht, die unter dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind. Und das sind dann Privatanbau von 3 Pflanzen oder Privatbesitz von 25 Gramm. Dafür ist außer vielleicht in Bayern in den letzten Jahren auch kaum einer in den Knast gewandert. Wer mit mehreren Kilos erwischt wurde oder beim Dealen, der wird nicht begnadigt.
Das Gesetz sieht übrigens auch vor, dass die Tilgung nur auf Antrag des Verurteilten erfolgt und wenn der nicht gerade im Knast sitzt oder verbeamtet werden will, gibt es da auch wenig Eile. Die Überprüfung sollte auch nicht so schwer sein - der Verurteile hat ja das Urteil und da steht drin, weswegen er verurteilt wurde und das zu überprüfen ist jetzt wirklich nicht kompliziert. Schwierig kann es eigentlich nur bei so Sachen werden wie "In Bewährungsfrist mit Cannabis erwischt" oder "Wir bilden eine Gesamtstrafe aus mehreren Verbrechen, von denen eins Cannabisbesitz ist"
Das Gesetz sieht übrigens auch vor, dass die Tilgung nur auf Antrag des Verurteilten erfolgt
LOL. Du hast ja tatsächlich Recht.
§ 41, Abs 1, CanG:
Die Staatsanwaltschaft stellt auf Antrag der verurteilten Person fest, ob eine die Person betreffende Eintragung im Bundeszentralregister nach § 40 tilgungsfähig ist.
Was regen sich dann alle überhaupt auf? Die reden doch die ganze Zeit davon, dass das so lange dauern würde alle Verurteilungen zu durchsuchen? Das fällt doch komplett flach, wenn das nur auf Antrag passiert? Oder verstehe ich da was falsch?
Das hat mich auch irritiert, als ich das gelesen habe. Wenn du so einen Tilgungsantrag stellst, dann musst du ja automatisch das Aktenzeichen deines Urteils mit einreichen. Und dann lässt sich jemand bei der Staatsanwaltschaft das Ding aus dem Archiv bringen, schaut kurz rein, was in der Urteilsbegründung dann Sache war und damit sollte es recht easy zu entscheiden sein. Wenn es wirklich nur um den privaten Anbau oder Besitz von Cannabis geht, dann steht da halt auf Juristisch "Der Verurteilte war im Besitz von 2 Pflanzen und 24 Gramm Cannabis, dafür bekommt er Strafe x". Das sollte schnell zu prüfen sein.
Dazu kommt: Diese Eintragungen im Bundeszentralregister verjähren auch. Und wenn du jetzt z.B. nur eine Geldstrafe bekommen hast, verjährt das nach 5 Jahren. Und das wird der Standard gewesen sein bei den Delikten