this post was submitted on 20 Jun 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
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Ich finds immer echt faul, wenn Journalisten so einen Artikel schreiben, aber sich dann nicht die Mühe machen, mal in das Urteil zu schauen, was denn z.B. "nachbessern" heißt. Haben die Gefangenen Anspruch auf Mindestlohn? Dürfen Kost und Logis angerechnet werden?
Ich hab die Pressemitteilung zum Urteil mal überflogen und konkret hat das BVerfG, so wie ich das verstehe, nicht die Höhe an sich kritisiert, sondern dass kein Konzept existiert, das festlegt, wie die Gefangenenarbeit und die damit zusammenhängende Vergütung die Resozialisierung fördern soll.
Zur Höhe selbst sagt das BVerfG gar nicht so viel, aber immerhin:
Und zur Anrechnung von Haftkosten sagt es:
Das macht mehr Sinn, danke.
Wenn das wirklich eine reine Resozialisierungsmaßnahme ist, dann kann ich nachvollziehen, dass kein Mindestlohn gezahlt wird. Allerdings ist der Unterschied zwischen Resozialisierungsmaßnahme und Sklaverei hier wirklich sehr dünn.
Daher wäre es gut, wenn man sich als Rechtsstaat genau überlegt, welche Maßnahmen wirklich zur Resozialisierung dienen und welche einfach nur Ausbeutung im Namen irrsinniger Kostendeckungsmaßnahmen sind. Ein Gefängnis verursacht schließlich immer Kosten.