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Bundestag - AfD-Abgeordneter fordert Möglichkeit zur Bewaffnung seiner Mitarbeiter
(www.deutschlandfunk.de)
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Die Meldung ist etwas dürftig, zur Einordnung:
Der kleine Waffenschein bezieht sich auf Schreckschusswaffen. Mit dem kleinen Waffenschein darf man diese verdeckt in der Öffentlichkeit führen, wobei es Grenzen gibt z.B. nicht bei Demos und öffentlichen Veranstaltungen.
Seine Mitarbeiter haben also die Möglichkeit ihre Schreckschusswaffen legal auf dem Weg zur Arbeit zu führen. Sie dürfen diese logischerweise nicht in den Bundestag mitnehmen.
Ich verstehe seine Forderung so, dass es dann eine Art Waffenschrank am Einlass geben soll. Dabei ergeben sich mehrere Probleme:
Erstens ist es Mitarbeitern des Sicherheitsgewerbes (also private Security) und wahrscheinlich auch dem polizeilichen Sicherheitsdienst des Bundestages untersagt, Schreckschusswaffen zu führen. Führen bedeutet, dass man darauf tatsächlich zugreifen kann.
Zweitens müssen Schreckschusswaffen so verwahrt werden, dass keine Unbefugten darauf Zugriff haben, und dass Waffe und Munition voneinander getrennt sind. Es braucht aber keine Waffenschränke, ein abgeschlossener Behälter reicht aus.
Drittens ist eben in dem Moment wo der Mitarbeiter die Waffe am Einlass hervorholen würde das "verdeckt" nicht mehr gegeben. Die Waffen dürfen aber nur zur Notwehr aus der Verdeckung genommen werden.
Viertens schlagen Sprengstoffspürhunde bei Munition logischerweise Alarm.
In Summe müsste also ein seperater Raum geschaffen werden, in den die Mitarbeiter einzeln Zugang haben, wo sie bei abgeschlossener Tür die Waffe hervorholen und in einem abgeschlossenen Spind hinterlegen können. Die Sicherheitsmitarbeiter können sich aber nicht vergewissern, dass es sich nur um Schreckschusswaffen handelt. Weiterhin ist ein Spind voller Schreckschussmunition ein Explosionsrisiko und es könnte auch genutzt werden um potentere Sprengstoffe in diesen Raum zu schmuggeln.