this post was submitted on 06 Nov 2023
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Austria
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Schulgesetz, Artikel 7, Absatz (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
Kurz: Der darf in seinem Religionsfach seinen Glauben vertreten. Bspw. darf dir ein Pastafarianer in seinem Religionsunterricht auch alles über das fliegende Spaghettimonster erzählen.
Beschweren kannst du dich beim Schulregierungsbezirk. Wird dir aber vermutlich nichts bringen.
EDIT: Es gibt Neu-Testamentarisch-orientierte Religionslehrer, die weniger die Genesis "predigen", und mehr auf moralische Werte achten, die durch Jesus eingeführt worden sind. (Nietzsche beschreibt z.B. in seiner "Genealogie der Moral" den "Sklavenaufstand der Moral", wo durch den Satz "Seelig sind die geistig Armen"[gekürzt] das erste Mal moralische Wertigkeit von geborenen Mächtigen (Könige) und "Gott-geliebten" (Klerus) in die Hände der Gesamtbevölkerung gegeben wird. Wenn der Lehrer sowas bespricht würde ich den behalten.)
Danke, aber das deutsche Gesetz gilt bei uns seit spätestens 1945 nicht mehr.