this post was submitted on 06 Oct 2023
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Fahrrad

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RADFAHREN!



CommunityregelnDie folgenden Regeln sind eine (nicht vollständige) Liste von Verhaltensweisen, die nach Ermessen der Instanz-Admins und -Mods zur Löschung von Posts, Gruppen oder Sperrung von Konten führen können, wie in unseren Bedingungen beschrieben.

Bitte melde Verhalten, das dich stört den Admins/ Mods, und trage keine Konflikte in die Community.

Wir tolerieren kein diskriminierendes Verhalten und keine Inhalte, die die Unterdrückung von Mitgliedern marginalisierter Gruppen fördern oder befürworten. Diese Gruppen können durch eine der folgenden Eigenschaften gekennzeichnet sein (obwohl diese Liste natürlich unvollständig ist):

  • ethnische Zugehörigkeit
  • Geschlechtsidentität oder Ausdruck
  • sexuelle Identität oder Ausdruck
  • körperliche Merkmale oder Alter
  • Behinderung oder Krankheit
  • Nationalität, Wohnsitz, Staatsbürgerschaft
  • Reichtum oder Bildung
  • Religionszugehörigkeit, Agnostizismus oder Atheismus

Wir tolerieren kein bedrohliches Verhalten, Stalking und Doxxing. Wir tolerieren keine Belästigungen, einschließlich Brigading, Dogpiling oder jede andere Form des Kontakts mit einem Benutzer, der erklärt hat, dass er nicht kontaktiert werden möchte.

  • Sei respektvoll. Alle sind hier willkommen.
  • Kein Rassismus, Sexismus, Ableismus, Homophobie, oder anderweitige Xenophobie
  • Wir tolerieren kein Mobbing, einschließlich Beschimpfungen, absichtliches Misgendering oder Deadnaming.
  • Wir dulden keine gewalttätige nationalistische Propaganda, Nazisymbolik oder die Förderung der Ideologie des Nationalsozialismus.
  • Aktionen, die diese Instanz oder ihre Leistung beschädigen sollen, können zur sofortigen Sperrung des Kontos führen.
  • Provokationen können nach Ermessen der Moderation entfernt werden
  • Toxisches Verhalten wird nicht geduldet
  • Keine Werbung
  • Kein Spam
  • Keine Pornografie / Adult Content
  • In Deutschland illegale Inhalte werden gelöscht und können zur sofortigen Sperrung des Accounts führen.

founded 1 year ago
MODERATORS
 

Minutenlang wartete eine Radfahrerin an einer Ampel – dann verlor sie die Geduld und überquerte die Kreuzung trotz Rotlicht. Sie verhielt sich womöglich korrekt, wie ein Gericht verkündete.

Konkret geht es um die Frage, ob ein Fahrrad auch bei Rot an einer Ampel mit Kontaktschleife halten muss, wenn die Kontaktschleife garnicht auf ein Fahrrad reagieren kann.

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[–] Diplomjodler@feddit.de 32 points 1 year ago (4 children)

Nach Ansicht des Amtsgerichts hätte die Frau allerdings die Möglichkeit gehabt, abzusteigen und die Kreuzung mithilfe einer auf der rechten Seite befindlichen und mit einem Anfrageknopf ausgestatteten Fußgängerbedarfsampel zu überqueren.

Toll, dass unsere Behörden Fahrräder immer noch als Notbehelf für Kinder und Arme ansehen, statt als gleichberechtigtes Verkehrsmittel.

[–] Black616Angel@feddit.de 11 points 1 year ago

Nach Angesicht des Landgerichts hätte der Autofahrer auch aussteigen und mithilfe einer Fußgängerbedarfsampel eine Grünphase für seine Spur auslösen können.

Habe das mal für Autofahrer*innen übersetzt.

[–] the_seven_sins@feddit.de 11 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Die Radfahrerin hätte nach Ansicht des Amtsgerichts auch einfach mit dem Auto fahren können, statt mit einem albernen Kinderspielzeug.

Und überhaupt: In [ganz wo anders] haben wir extra einen Radweg für die gebaut! Wo müssen Radfahrende überhaupt hin um die Uhrzeit?!

^/s^

[–] Opafi@feddit.de 9 points 1 year ago (1 children)

Gut, aber genau da hat das OLG jetzt ja ziemlich klar gesagt, dass das Unfug ist.

[–] xylakant@berlin.social 3 points 1 year ago

@Opafi Es ist sicher toll, dass das OLG da klare Worte gefunden hat, aber solange das bei Ordnungsamt, Polizei und AG noch nicht angekommen ist hilft das nur wenig. Hat ja nicht jeder Lust sich bis zum OLG durchzuklagen.

[–] Turun@feddit.de 8 points 1 year ago (1 children)

Ach komm, lass den Scheiß. Wenn du zitierst, dann ordentlich:

Das OLG sieht auch das anders: Die Betroffene habe nicht als Fußgängerin, sondern als Radfahrerin am Verkehr teilgenommen. Radfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«.

[–] Atemu@lemmy.ml 9 points 1 year ago (1 children)

Das ist was das OLG darauf geantwortet hat Brudi.

[–] Turun@feddit.de 7 points 1 year ago

Ja, also das was die höhere Autorität hat. Das nicht zu erwähnen ist halt irgendwie einfach Falschinformation.